
Barmettler Stefan
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handelszeitung.ch
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2 weeks ago |
handelszeitung.ch | Seraina Gross |Barmettler Stefan
Allein der Aufwand für die Definition ist enorm. Als Stütze dienen vier technische Kriterien, mit denen wirtschaftliches Tun gescreent wird. «Do no significant harm» lässt sich dabei noch am ehesten definieren, ebenso die Einhaltung von minimalen Standards bei Menschenrechten wie dem Verbot von Kinderarbeit. Doch schon der Punkt, ob eine Aktivität dazu geeignet ist, ein Umweltziel zu unterstützen, lässt Raum für Interpretation.
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