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  • 2 weeks ago | sueddeutsche.de | Christian Weber |Werner Bartens

    Vermissen Sie es sehr, mit dem Geldautomaten Ihres Vertrauens Gespräche über das Wetter zu führen? War es schöner, als man für den Nachschub in der Geldbörse zu absurden Öffnungszeiten in der Bankfiliale erscheinen und mit Kugelschreiber ein Formular ausfüllen musste? Dass man dann in der Schlange warten musste, dafür aber bei der Übergabe der Banknoten über den Regen da draußen reden konnte? Oder sind Sie einfach froh, dass Sie zu jeder Tageszeit per Tastendruck an Bargeld kommen?

  • Jan 30, 2025 | haufe.de | Christian Weber

    Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Grobes Verschulden (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO)Als grobes Verschulden hat der Steuerpflichtige Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

  • Jan 20, 2025 | sueddeutsche.de | Christian Weber

    Das Vertrauen in die Wissenschaft ist größer als vielfach vermutet – und das weltweit. So lautet das – zumindest auf den ersten Blick – beruhigende Ergebnis der größten post-pandemischen Studie zum Thema. Ein Forscherteam um Viktoria Cologna von der ETH Zürich und Niels Mede von der Universität Zürich hat die Arbeit jetzt im Fachjournal Nature Human Behaviour veröffentlicht.

  • Jan 16, 2025 | haufe.de | Christian Weber

    Elektronische Daten mitteilungspflichtiger StellenWie schon bei den Vordrucken 2019 bis 2023 wird darauf hingewiesen, dass die Finanzverwaltung auf die Angabe der von den Mitteilungspflichtigen Stellen elektronisch übermittelten Daten (eDaten) in der Einkommensteuererklärung verzichtet. Die Erstellung der Steuererklärung soll dadurch wesentlich erleichtert werden.

  • Jan 16, 2025 | haufe.de | Christian Weber

    In den "Anlagen 34b" (außer Wirtschafts-Identifikationsnummerangabe), "AVEÜR", "SZ", "LuF", "ER" und "AVSE zur Einnahmeüberschussrechnung "(außer Wirtschafts-Identifikationsnummerangabe) "AV zur Anlage 13a", "SE13a zur Anlage 13a", "AV-SE13a zur Anlage SE 13a", "Anlage ER13a zur Anlage 13a" (außer Wirtschafts-Identifikationsnummerangabe) haben sich keine grundlegenden Änderungen ergeben.

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