
Patrick Strub
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beobachter.ch
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3 weeks ago |
beobachter.ch | Norina Meyer |Patrick Strub
Dashcam am Töffli, Kamera am Hauseingang, Überwachung beim Einkaufen – wer Menschen so filmt, dass man sie auf den Aufnahmen identifizieren kann, bearbeitet Personendaten. Die Folge: Es gilt das Datenschutzgesetz. Wer sich nicht an die Regeln hält, verletzt die Persönlichkeit der Betroffenen und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ob eine Kamera datenschutzkonform ist oder nicht, lässt sich mit der folgenden Checkliste abschätzen.
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