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1 week ago |
beobachter.ch | Norina Meyer
Knospen treiben, Blüten brechen auf, Samen keimen – wer einen Garten besitzt, freut sich im Frühling besonders über das Erwachen der Natur. Doch meist reicht die Freude nur bis zum Gartenzaun, denn die Blütezeit bringt oft auch Nachbarschaftskonflikte rund um Pflanzen mit sich. Was tun, wenn die überhängenden Äste von Nachbars Staude die Aussicht versperren? Was, wenn fremde Bambuswurzeln ins Erdreich vordringen?
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2 weeks ago |
beobachter.ch | Norina Meyer
Beobachter löst den FallDurch einen Fehler der Baufirma wird der Keller eines Beobachter-Abonnenten geflutet. Die Versicherung will, dass er den Selbstbehalt zahlt. Dank eines Rats kann er dies abwenden. Veröffentlicht am 11. April 2025 - 06:00 UhrDie Wasserleitungen zu René Hochstrassers Haus sind alt, er muss sie ersetzen lassen. Seinem Nachbarn geht es gleich. Sie beauftragen eine Firma, neue Leitungen zu ziehen. Den Anschluss an seine Hausleitungen kann Hochstrasser selbst legen, er ist Handwerker.
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2 weeks ago |
blick.ch | Norina Meyer
Das Treppenhaus ist gefühlt eine Art Niemandsland. Doch auch hier gelten Regeln – der «Beobachter» sagt, welche. Publiziert: vor 17 MinutenEin Recht, den Bereich vor der Wohnungstür nach eigenem Gusto umzugestalten, gibt es nicht. Foto: ShutterstockDie Zusammenfassung von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast.
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2 weeks ago |
beobachter.ch | Norina Meyer
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3 weeks ago |
beobachter.ch | Norina Meyer
Hotline-FrageDie Vermieterin hat mein Begehren gutgeheissen und senkt die Miete. Sie fügt aber einen Vorbehalt wegen Orts- und Quartierüblichkeit an. Was soll das? Veröffentlicht am 3. April 2025 - 11:48 UhrDas heisst, dass die Vermieterin findet, sie erhalte – verglichen mit ähnlichen Wohnungen in der Umgebung – noch zu wenig Geld. Deshalb behält sie sich vor, die Miete zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Ist das legitim? Ja und nein.
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1 month ago |
beobachter.ch | Norina Meyer
ChecklistePflanzen, die der Grundstücksgrenze nahekommen, sorgen nicht selten für Ärger. Darf man zur Säge greifen? Eine Checkliste. Veröffentlicht am 20. März 2025 - 09:25 UhrDrei Checks, bevor Sie zur Säge greifenLassen Sie die Axt liegen. Das wäre Sachbeschädigung und strafbar. Besser: Reden Sie mit Nachbarin und Nachbar. Vielleicht stört sie das hässliche Gestrüpp selbst auch? 2.
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1 month ago |
beobachter.ch | Norina Meyer
Expliziter TatbestandDas Parlament will Stalking explizit unter Strafe stellen. Damit sollen Opfer besser geschützt werden. Was heute schon strafbar ist – und was in Zukunft gelten soll. Veröffentlicht am 13. März 2025 - 17:06 UhrWas Stalking bedeutet«To stalk» heisst «sich heranpirschen» oder «heranschleichen». Der Begriff kommt aus dem englischen Jägerjargon und bezieht sich zumeist auf die zu erlegende Beute.
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1 month ago |
beobachter.ch | Norina Meyer
Herbst 2024 in Adlikon ZH: Einem Rottweiler gelingt es, aus seinem Daheim abzuhauen. Er beisst zwei spielende Kinder und verletzt den fünfjährigen Buben an den Armen und das siebenjährige Mädchen an Arm und Bein. Zwei Frauen – und etwas später eine Polizistin – eilen zu Hilfe. Der Rottweiler beisst alle drei. Das Veterinäramt, die Strafbehörden und sogar die politische Maschinerie werden aktiv: Der Zürcher Regierungsrat setzt Rottweiler auf die Liste der verbotenen Hunde. Das Verbot gilt seit dem 1.
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1 month ago |
beobachter.ch | Norina Meyer
TrendwendeDer massgebende Zinssatz für Mieten wird reduziert. Ein Grossteil profitiert davon. Der Beobachter erklärt, was man jetzt tun kann. Veröffentlicht am 3. März 2025 - 08:23 UhrWas ist der Referenzzinssatz? Ein Durchschnittszins. Die Schweizerische Nationalbank berechnet ihn gestützt auf die Zinsen der inländischen Hypothekarkredite der grösseren Banken. Seit 2008 sind die Mieten daran gekoppelt, denn man wollte sie landesweit vereinheitlichen.
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2 months ago |
beobachter.ch | Norina Meyer
Hotline-FrageDamit meine Tochter bei der Wohnungssuche bessere Chancen hat, möchte ich für sie bürgen. Genügt eine unterschriebene Erklärung? Veröffentlicht am 18. Februar 2025 - 14:50 UhrNein, eine unterschriebene Erklärung genügt nicht. Eine Bürgschaft im juristischen Sinn untersteht strengen gesetzlichen Bestimmungen. Damit sie gültig ist, müssten Sie mit dem künftigen Vermieter der Wohnung Ihrer Tochter einen Bürgschaftsvertrag abschliessen.